Die Behandlungen werden am Ende jeder Sitzung in bar abgerechnet.
lm Falle einer Terminänderung lhrerseits, werden sie gebeten, spätestens 24 Stunden zuvor Bescheid zu geben. Andernfalls, kann lhnen der versäumte Termin in Rechnung gestellt werden. Terminanfragen oder Stornierungen per SMS oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Um einen Osteopathen, der Mitglied SVO ist, zu konsultieren, benotigen Sie keine ärztliche Verordnung.
Osteopathische Behandlungen werden von allen Zusatzversicherungen erstattet, mit Ausnahme von Frau Seure, die noch nicht von AXA und VISANA anerkannt ist. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob unsere Leistungen erstattet werden oder nicht.